B&R Straße 4
A-5142 Eggelsberg
+43 (0)7748 / 2824
dr.kolb@zahnimplantologe.at

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Finanzierungsmöglicheiten

Finanzierungs-
möglicheiten

Es gibt in unserer Praxis
verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt in unserer Praxis
verschiedene Finanzierungs-möglichkeiten

+ Ratenzahlung

+ Zahnversicherung: Uniqa bietet eine Zahnversicherung (die 50 bis 80%ige Rückvergütung ergibt sich in Abhängigkeit vom Lebensalter
   und der Versicherungsprämie).

+ Steuerliche Absetzbarkeit: Es besteht die Möglichkeit, bei umfangreichen Zahnsanierungen, diese von der Einkommens- bzw. Lohnsteuer
   als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

+ Ratenzahlung

+ Zahnversicherung: Uniqa bietet eine
   Zahnversicherung (die 50 bis 80%ige
   Rückvergütung ergibt sich in Ab
   hängigkeit vom Lebensalter
   und der Versicherungsprämie).

+ Steuerliche Absetzbarkeit: Es besteht
   die Möglichkeit, bei umfangreichen
   Zahnsanierungen, diese von der
   Einkommens- bzw. Lohnsteuer
   als außergewöhnliche Belastung
   abzusetzen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Haben Sie gewusst, dass Ihnen das Finanzamt einen Teil Ihrer Zahnversorgung bezahlt?

UMFANGREICHE ZAHNSANIERUNGEN KÖNNEN VON DER LOHN- BZW. EINKOMMENSTEUER ABGESETZT WERDEN.

Diese Tatsache sollten Sie jedenfalls nutzen.

Deutliche Steuerreduzierung erhalten: Das Team der Praxis Dr. Kolb berät Sie sehr gerne!

Haben Sie gewusst, dass Ihnen das Finanzamt einen Teil Ihrer Zahnver-sorgung bezahlt?

UMFANGREICHE ZAHNSANIERUNGEN KÖNNEN VON DER LOHN- BZW. EINKOMMENSTEUER ABGESETZT WERDEN.

Diese Tatsache sollten Sie jedenfalls nutzen.

Deutliche Steuerreduzierung erhalten:
Das Team der Praxis Dr. Kolb berät Sie sehr gerne!

Nach Abzug eines gewissen Selbstbehaltes (abhängig von der Höhe des Einkommens) können unter anderem folgende Aufwendungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden: Krankheits-, Pflege- und Heilungskosten, z.B. Zahnarztkosten (abzüglich Kassenersatz, Privatversicherungen etc.). WICHTIGE HINWEISE + Es zählt der Zahlungszeitpunkt und nicht das Rechnungs- oder Leistungsdatum. TIPP: Wegen des Selbstbehaltes möglichst viele    Zahlungen in einem Jahr leisten! Auch Vorauszahlungen für das nächste Jahr zählen! + Bei Kredit- oder Darlehensaufnahme führt erst die Rückzahlung der Schuld zu einer außergewöhnlichen Belastung. + Ersatzleistungen z.B. der Krankenkasse, verringern die außergewöhnliche Belastung. + Dienstnehmer haben zu beachten, dass die auf dem Lohnzettel abgezogenen Gehälter für Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration (13. und 14. Gehalt) zum laufenden Bezug zu addieren sind und von diesem erhöhten Betrag der Selbstbehalt zu berechnen ist.

Nach Abzug eines gewissen Selbst-behaltes (abhängig von der Höhe des Einkommens) können unter anderem folgende Aufwendungen vom steuer-pflichtigen Einkommen abgesetzt werden:
Krankheits-, Pflege- und Heilungskosten, z.B. Zahnarztkosten (abzüglich Kassen-ersatz, Privatversicherungen etc.).

WICHTIGE HINWEISE

+ Es zählt der Zahlungszeitpunkt und
   nicht das Rechnungs- oder Leistungs
   datum. TIPP: Wegen des Selbst
   behaltes möglichst viele Zahlungen in
   einem Jahr leisten
! Auch Voraus
   zahlungen für das nächste Jahr zählen!

+ Bei Kredit- oder Darlehensaufnahme
   führt erst die Rückzahlung der Schuld
   zu einer außergewöhnlichen Belastung.

+ Ersatzleistungen z.B. der Kranken
   kasse, verringern die außergewöhnliche
   Belastung.

+ Dienstnehmer haben zu beachten, dass
   die auf dem Lohnzettel abgezogenen
   Gehälter für Urlaubsgeld
und
   Weihnachtsremuneration (13. und 14.
   Gehalt) zum laufenden Bezug zu
   addieren sind
und von diesem erhöhten
   Betrag der Selbstbehalt zu berechnen
   ist.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen, wenn Sie UMFANGREICHE ZAHNSANIERUNGEN planen, ist es besser Sie INNERHALB EINES KALENDERJAHRES durchzuführen, weil für jedes Jahr der Selbstbehalt abgezogen wird.

ANONYME STEUERBERECHNUNG

Sie können sich Ihre steuerliche Absetzbarkeit auch ausrechnen lassen unter:

Praxis Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8 – 12 Uhr

Dienstag & Mittwoch
14 – 16 Uhr

und nach Vereinbarung

Kontakt

Dr. Ernst Kolb
B&R Straße 4 | A-5142 Eggelsberg

FON: +43 7748 / 2824
FAX: +43 7748 / 2824-95

dr.kolb@zahnimplantologe.at
www.zahnimplantologe.at

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